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Schritt für Schritt

Der Weg zum Führerausweis

01

Nothelferkurs

Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen absolviert wurde. Der Nothelferausweis ist 6 Jahre gültig.

Kursanbieter Samariterverein Glarus-Riedern
02

Gesuch Lernfahrausweis

Gesuchsformulare erhalten Sie bei mir oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons. Formular vollständig ausfüllen (Sehtest, Passfoto, Wohnsitzbestätigung, Nothelferausweis).

Der Lernfahrausweis ist 2 Jahre gültig.

Strassenverkehrsamt Schwanden
03

Theorieprüfung

Für unter 20-jährige besteht von der Erteilung des Lernfahrausweises angerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten.

Mindestalter: 17 Jahre

04

Verkehrskunde-Unterricht (VKU)

Sie besuchen den VKU bei mir. Inhaber der Kategorien A, A beschränkt, A1 oder B1 sind vom Kursbesuch befreit.

4 x 2 Stunden — gültig 2 Jahre

Kursdaten ansehen
05

Praktische Prüfung

Die Prüfung dauert ca. 60 Minuten. Nach bestandener Führerprüfung erhalten Sie den Ausweis per Post.

06

Führerausweis auf Probe

Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten, ist innerhalb der ersten 12 Monate der Probezeit (3 Jahre) ein Weiterausbildungskurs zu besuchen. Nach Ablauf der Probezeit wird der definitive Führerausweis durch das Strassenverkehrsamt zugestellt.

Lernfahrten

Ein gültiger Lernfahrausweis der Kat. B berechtigt zu Fahrten mit einer Begleitperson, die das 23. Altersjahr vollendet hat, seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis der Kat. B besitzt (nicht mehr auf Probe) und die Handbremse leicht erreichen kann.

Auf Lernfahrten ist immer ein "L" anzubringen. Von Lernfahrten im Ausland wird grundsätzlich abgeraten.

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