Nothelferkurs
Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen absolviert wurde. Der Nothelferausweis ist 6 Jahre gültig.
Gesuch Lernfahrausweis
Gesuchsformulare erhalten Sie bei mir oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons. Formular vollständig ausfüllen (Sehtest, Passfoto, Wohnsitzbestätigung, Nothelferausweis).
Der Lernfahrausweis ist 2 Jahre gültig.
Theorieprüfung
Mindestalter: 17 Jahre
Für unter 20-jährige besteht von der Erteilung des Lernfahrausweises angerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten.
Verkehrskunde-Unterricht (VKU)
4 × 2 Stunden
Sie besuchen den VKU bei mir – Daten siehe Kurse. Inhaber der Kategorien A, A beschränkt, A1 oder B1 sind vom Kursbesuch befreit.
Der Verkehrskunde-Unterricht ist 2 Jahre gültig.
Praktische Prüfung
Die Prüfung dauert ca. 60 Minuten. Nach bestandener Führerprüfung erhalten Sie den Ausweis per Post.
Führerausweis auf Probe
Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten, ist innerhalb der ersten 12 Monate der Probezeit (3 Jahre) ein Weiterausbildungskurs zu besuchen.
Nach Ablauf der Probezeit wird der definitive Führerausweis direkt durch das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons zugestellt.
Lernfahrten
Ein gültiger Lernfahrausweis der Kat. B berechtigt zu Fahrten mit einer Begleitperson, die:
- das 23. Altersjahr vollendet hat und
- seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis der Kat. B besitzt und diesen nicht mehr auf Probe hat.
- die Handbremse leicht erreichen kann.
Auf Lernfahrten ist immer ein „L" anzubringen. Grundsätzlich ist davon abzuraten, Lernfahrten im Ausland zu unternehmen.